Die Entschädigung der baden-württembergischen Landtagsabgeordneten folgt wieder der allgemeinen Nominallohnentwicklung.

Das hat der Landtag am Mittwoch (09. Juni) beschlossen. Für diesen Schritt hatte auch Andreas Deuschle geworben, der als Parlamentarischer Geschäftsführer die Haltung der CDU-Landtagsfraktion in der Debatte deutlich gemacht hatte.

"An der allgemeinen Lohnentwicklung partizipieren"

"Wir als Parlamentarier sind Vertreter des ganzen Volkes", so Andreas Deuschle. "Also ist es auch gerecht, dass wir an den entsprechenden Lohnentwicklungen partizipieren." Abgeordnetenbezüge müssten "für die Bevölkerung objektiv nachvollziehbar" sein.

2020 wurde eine Nullrunde verordnet

So sei es richtig, wieder zum Prinzip zurückzukehren, die Abgeordnetenbezüge an die Entwicklung des durchschnittlichen Nominallohns zu koppeln - was in diesem Jahr eine Kürzung von 2,9 Prozent zufolge hat. Die Rückkehr zu diesem sogenannten Indexierungsverfahren wird notwendig, weil sich die Landtagsabgeordneten 2020 vor dem Hintergrund der Corona-Krise eine Nullrunde verordnet und dazu die Orientierung an der Nominallohnentwicklung ausgesetzt hatten. Andernfalls wären die Abgeordnetendiäten entsprechend der Lohnentwicklung um 2,6 Prozent gestiegen.

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