Was passiert nach dem Tod eigentlich mit meinem Email-, Amazon- oder Facebook-Konto? Zwei Drittel der Internetnutzer haben hier bislang nicht vorgesorgt. Dabei wird der sogenannte digitale Nachlass immer wichtiger. Andreas Deuschle hatte deshalb zur Info-Veranstaltung eingeladen.

Gemeinsam mit seinem Esslinger Abgeordnetenkollegen im Bundestag, Markus Grübel, hatte Deuschle den Experten Dietmar Faude für einen Online-Vortrag engagiert, um Internetnutzer über das Thema aufzuklären. Deuschle, der netzpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion ist, verwies eingangs auf den sogenannten „Berliner Fall“; ein Schlüsselmoment in der deutschen Rechtsgeschichte aus dem Jahr 2012. Damals war eine 15-Jährige in Berlin von einer U-Bahn tödlich erfasst worden – mit der anschließenden Frage: War es ein Unfall oder ein Suizid?

Digitaler Nachlass wie analoge Gegenstände zu behandeln!

In der Hoffnung, über die auf Facebook eingegangenen Nachrichten tiefere Einblicke in das Seelenleben des Teenagers zu bekommen, mögliches Mobbing aufzudecken und Schadenersatzansprüche des U-Bahn-Fahrers abzuwehren, wollten die Eltern das Facebook-Konto des Mädchens zurate ziehen. Doch obwohl sie die Zugangsdaten hatten, konnten sie sich nicht einloggen, weil Facebook das Nutzerkonto – auf Veranlassung eines Dritten – bereits in den sogenannten „Gedenkzustand“ versetzt hatte.

Der Bundesgerichtshof hat mit Blick auf den Berliner Fall schlussendlich 2018 entschieden, dass die Eltern des verstorbenen Mädchens Zugang zu dem Facebook-Konto bekommen müssen. Digitaler Nachlass – also die Gesamtheit des digitalen Vermögens einer Person – sei wie das Erbe von ganz analogen Gegenständen zu behandeln; etwa wie Briefe oder Tagebücher. Konkret heißt das: Auch online geschlossene Verträge gehen auf unsere Erben irgendwann über – ob mit Versandhändlern, Reiseanbietern oder Auktionsplattformen; mit allen Rechten und Pflichten. Der Erbe muss also das online erworbene Parfüm bezahlen oder die digital gebuchte Reise stornieren. Er erbt auch das Guthaben bei Paypal, E-Papers oder ganze Smart-Home-Anwendungen, Fitness-Armbänder und Kryptowährungen. Das Feld ist also weit!

"Digitale Daten stehen nicht im Regal wie ein Fotoalbum"

„Nehmen Sie daher Ihre Zukunft in die Hand“, mahnte Experte Faude, „ordnen und strukturieren Sie Ihre digitalen Daten und schaffen Sie so die notwendige Basis, dass Ihre Angehörige im Ernstfall genau so entscheiden, wie es auch in Ihrem Sinne ist!“ Digitale Daten stünden schließlich „nicht im Regal wie ein Fotoalbum oder ein Dokumentenordner“. Hinterbliebene müssten wissen, wo Daten gespeichert wurden, müssten die Zugangsdaten bekommen und erfahren, ob diese Daten beibehalten, weitergegeben oder gelöscht werden sollen.

Am besten sei es, mit einer Liste zu beginnen, die alle Geräte aufliste - vom Laptop über das Smartphone bis zum WLAN-Router. Auch könne vermerkt werden, welche Kontaktpersonen in Adresslisten und der digitalen Followerschaft über eine Krankheit oder den eigenen Tod informiert werden sollen. Etwa kann auch verfügt werden, ob Vereinskameraden auf bestimmte Postfächer Zugriff erhalten sollen. Die Dokumentation dieser Angaben müsse regelmäßig aktualisiert werden; bestenfalls einmal pro Jahr. Eine entscheidende Rolle komme Email-Postfächern zu, da die meisten Online-Dienste darüber verwaltet würden.

Auch für den Digitalen Nachlass Bevollmächtigten benennen!

Faude: „Das Wichtigste ist, dass jeder für seinen Digitalen Nachlass einen Bevollmächtigten benennt, der sich um Ihren Digitalen Nachlass kümmert!“ Entsprechend müsse eine Vorsorgevollmacht ausgestellt werden; entweder jemandem aus dem Angehörigenkreis oder auch einem externen Dienstleister. Teils böten auch Bestattungsunternehmen einen Service an, bestehende Verträge aufzuspüren und zu kündigen. Insgesamt zähle die Verwaltung des digitalen Nachlasses zu den wichtigen Themen, die im Zusammenhang mit dem eigenen Tod vorab zu regeln seien: Testament, Patientenverfügung, Generalvollmacht.

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