Der Landtag hat am Mittwoch einen Kandidaten der AfD zum Stellvertretenden Richter an den Verfassungsgerichtshof gewählt. Ohne die Stimme von Andreas Deuschle.

Zwar stand die breite Parlamentsmehrheit nicht auf der Seite des AfD-Personalvorschlags, am Ende genügte dem Kandidaten jedoch eine relative Mehrheit von 37 Stimmen. Das heißt, auch 20 Parlamentarier anderer Parteien müssen bei der geheimen Wahl dem AfD-Kandidaten ihre Stimme gegeben haben. Dieser Kandidat steht der Partei, die der Verfassungsschutz als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstuft, nachweislich nahe.

Andreas Deuschle erklärt dazu:

"Für mich ist ganz klar: Eine Partei, die Hass sät, ihre Menschenverachtung offen auslebt und unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung immer wieder torpediert und infragestellt, kann keinerlei aktive Unterstützung von Demokratinnen und Demokraten bekommen; ganz gleich, ob es sich um Personal- oder inhaltliche Vorschläge handelt. Das muss aus meiner Sicht gerade auch für Christdemokratinnen und Christdemokraten gelten. Für mich jedenfalls hat das bei dieser Richterwahl gegolten - und wird auch weiterhin gelten! Ohne Wenn und Aber."

« Andreas Deuschle neuer CDU-Kreisvorsitzender Schnelles Internet für Schulen und Gewerbegebiete im Wahlkreis Esslingen »